Sicheres Führen von selbstfahrenden, mobilen Hubarbeitsbühnen mit Fahrtrichtungswechsel (PEMP-Gondeln) - Auffrischung
Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Die im Folgenden vorgestellte Ausbildung entspricht dem in der AAA-Empfehlung - Führen von Maschinen 2.2.4.12 vorgesehenen Lehrplan.
Ziele
In der Lage sein, eine selbstfahrende mobile Hubarbeitsbühnen mit Mehrwegeaufzug (PEMP-Gondeln) en respectant les règles de sécurité prescrites dans la Recommandation de l’Association Assurance Accidents (AAA), qui prévoit un recyclage tous les 5 ans.
Inhalt
Theorie
- Vorschriften
- Technologien und Eigenschaften der Geräte
- Funktion von Betriebsorganen und Sicherheitseinrichtungen
- Antritt und Ende der Stelle
- Fahr-, Verkehrs- und Stabilitätsregeln
- Risiken bei der Verwendung des Geräts
- Lade- und Herstellerschild
- Beschilderung und Markierung
Praxis
- Übernahme einer Stelle
- Eignung des Geräts
- Vertrautmachen mit dem Arbeitsplatz
- Fahren und Handhabung von Lasten
- Ende der Stelle
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
-
Dauer der Ausbildung
8 Stunden
-
Periodizität
Obligatorisch: Auffrischungsschulung alle 60 Monate
-
Zielpublikum
Diese Schulung richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Grundausbildung zum sicheren Führen von selbstfahrenden mobilen Hubarbeitsbühnen (PEMP-Gondeln) erfolgreich abgeschlossen haben.
-
Voraussetzungen
- Avoir 18 ans au minimum
- Être médicalement apte à la conduite de chariots élévateurs
-
Maximale Anzahl an Teilnehmern
3 gemäß der AAA-Empfehlung 2.1.3.5
-
Ort der Ausbildung
Auf Ihrer Seite
-
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Portugais
-
Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
-
Zertifikat / Bescheinigung
Am Ende der Ausbildung wird eine Bewertung durchgeführt (theoretische und praktische Bewertung). Der Bewerber muss sowohl in der Theorie als auch in der Praxis einen Durchschnitt von 7/10 erreichen, wobei für bestimmte spezifische Punkte, die gemäß der Empfehlung als eliminatorisch bezeichnet werden, mindestens 7/10 erreicht werden müssen. Das erfolgreiche Bestehen der theoretischen Bewertung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Ausbildung. Bei Bestehen erhält der Kandidat von unserer Ausbildungsorganisation eine Bescheinigung über sicheres Fahren mit dem Vermerk "selbstfahrende mobile Hebebühnen mit mehrdirektionaler Hubbewegung (PEMP-Gondeln)" ausgestellt.