Die CovidCheck-Regelung ist am Arbeitsplatz (privater und öffentlicher Sektor) fakultativ. Tatsächlich kann jeder Unternehmens- oder Verwaltungsleiter beschließen, sein gesamtes Unternehmen oder seine gesamte Verwaltung oder nur einen Teil davon unter das CovidCheck-System zu stellen. Der luxemburgische Arbeitgeber kann beschließen, das CovidCheck-System für bestimmte Ereignisse - wie Sitzungen, Konferenzen, Schulungen oder Prüfungen - oder nur an bestimmten Orten innerhalb des Unternehmens einzuführen.
Der Arbeitgeber könnte z. B. beschließen, dass die CovidCheck-Regelung nur in Bereichen gilt, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
eSST Luxemburg bietet Ihnen eine Zusammenfassung des CovidCheck-Diät.