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Sicheres Führen von fahrzeuggebundenen, selbstfahrenden, fahrzeuggebundenen Hubarbeitsbühnen (PEMP-Gondeln) - Grundausbildung

Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.

Die im Folgenden vorgestellte Ausbildung entspricht dem in der AAA-Empfehlung - Führen von Maschinen 2.2.4.12 vorgesehenen Lehrplan.

Ziele

Beherrschung der Sicherheitsregeln bei der Einrichtung und Verwendung einer multidirektionalen Arbeitsbühne auf einem Fahrzeug.

Kenntnis der Risiken beim Führen und Verwenden dieser Art von Arbeitsbühne und der Arbeitsschritte beim normalen Einsatz, im Notfall oder bei der Pannenhilfe einer fahrzeuggebundenen Arbeitsbühne

Inhalt

Theorie

  • Vorschriften
  • Technologien und Eigenschaften der Geräte
  • Funktion von Betriebsorganen und Sicherheitseinrichtungen
  • Antritt und Ende der Stelle
  • Fahr-, Verkehrs- und Stabilitätsregeln
  • Risiken bei der Verwendung des Geräts
  • Lade- und Herstellerschild
  • Beschilderung und Markierung

Praxis 

  • Übernahme einer Stelle
  • Eignung des Geräts
  • Vertrautmachen mit dem Arbeitsplatz
  • Fahren und Handhabung von Lasten
  • Ende der Stelle

Pädagogische Methoden

Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen

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ANTRAG AUF EINEN KOSTENVORANSCHLAG FÜR EINE AUSBILDUNG
  • Dauer der Ausbildung

    16 Stunden

  • Periodizität

    Obligatorisch: Auffrischungsschulung alle 60 Monate

  • Zielpublikum

    Diese Schulung richtet sich an erfahrene Arbeitnehmer, die regelmäßig oder gelegentlich selbstfahrende mobile Hubarbeitsbühnen (PEMP-Gondeln) bedienen müssen.

  • Voraussetzungen

    • Avoir 18 ans au minimum
    • Être médicalement apte à la conduite de chariots élévateurs

  • Maximale Anzahl an Teilnehmern

    10 für den theoretischen Teil und 4 für den praktischen Teil

  • Ort der Ausbildung

    An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen für den theoretischen Teil, und an Ihrem Standort für den praktischen Teil.

  • Sprachen

    • Deutsch
    • Französisch
    • Portugais

  • Kursmaterial

    In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt

  • Zertifikat / Bescheinigung

    Am Ende der Ausbildung wird eine Bewertung durchgeführt (theoretische und praktische Bewertung). Der Bewerber muss sowohl in der Theorie als auch in der Praxis einen Durchschnitt von 7/10 erreichen, wobei für bestimmte spezifische Punkte, die gemäß der Empfehlung als eliminatorisch bezeichnet werden, mindestens 7/10 erreicht werden müssen. Das erfolgreiche Bestehen der theoretischen Bewertung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Ausbildung. Bei Bestehen erhält der Kandidat von unserer Ausbildungsorganisation eine Bescheinigung über sicheres Fahren mit dem Vermerk "selbstfahrende mobile Hebebühnen mit mehrdirektionaler Hubbewegung (PEMP-Gondeln)" ausgestellt.

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