Sicheres Arbeiten mit einer Kettensäge bei nicht-forstlichen Aktivitäten (Modul MS)
Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Auch die AAA-Empfehlung sollte befolgt werden. 16. Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, insbesondere Ausbildung 16.1.9.7.
Ziele
Sicherer Umgang mit einer Motorsense bei der Pflege von Grünflächen
Inhalt
Theorie
- Vorschriften und Verpflichtungen
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Möglichkeiten der Nutzung
- Verschiedene Arten von Geräten
- Schneidewerkzeug und Zubehör
- Sicherheitseinrichtungen der Motorsense und ihre Funktionen
- Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
- Beschilderung und Organisation der Baustelle
Praktisch auf einer Ihrer Baustellen (100 bis 200 m² Fläche)
- Vorbereitung der Arbeit
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Sicherer Umgang mit der Motorsense
- Wartung und Pflege der Maschine
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
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Dauer der Ausbildung
8 Stunden
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Periodizität
Obligatorisch: 60 Monate
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Zielpublikum
Jeder Arbeitnehmer, der mit einer Motorsense hantieren muss
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Voraussetzungen
über ein gültiges ärztliches Attest eines Arbeitsmediziners verfügen, in dem die Eignung für die Arbeit mit einer Motorsense bestätigt wird
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Maximale Anzahl an Teilnehmern
10 für den theoretischen Teil und 4 für den praktischen Teil
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Ort der Ausbildung
Sur votre site ou bien à notre centre de formation pour la partie théorique et sur l'un des vos chantiers pour la partie pratique
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Sprachen
- Deutsch
- Französisch
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Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
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Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird