Sicherer Umgang mit Kleingeräten für die Pflege von Grünflächen
Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Auch die AAA-Empfehlung sollte befolgt werden. 16. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Weinbau.
Ziele
Sicherer Umgang mit speziellen Maschinen und Werkzeugen, die für die Pflege von Grünflächen benötigt werden
Inhalt
Theorie
- Vorschriften und Verpflichtungen
- Vorstellung, Beschreibung und Verwendung der verschiedenen Werkzeuge
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sicherheitshinweise
- Beschilderung und Organisation der Baustelle
- Laufende Wartung von Kleinwerkzeug
Praktisch auf einer Ihrer Baustellen
- Vorbereitung der Arbeit
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Sichere Handhabung und Wartung von Kleinwerkzeugen
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
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Dauer der Ausbildung
16 Stunden
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Periodizität
Obligatorisch: 60 Monate
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Zielpublikum
Alle Arbeitnehmer, die bei der Pflege von Grünflächen kleine Werkzeuge verwenden müssen
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Voraussetzungen
ein gültiges ärztliches Attest eines Arbeitsmediziners besitzen, in dem die Eignung für die Arbeit mit Kleinwerkzeugen bestätigt wird
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Maximale Anzahl an Teilnehmern
10 für den theoretischen Teil und 4 für den praktischen Teil
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Ort der Ausbildung
An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen für den theoretischen Teil und auf einer Ihrer Baustellen für den praktischen Teil.
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Sprachen
- Deutsch
- Französisch
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Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
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Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird