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Sicherer Umgang mit Kleingeräten für die Pflege von Grünflächen

Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.

Auch die AAA-Empfehlung sollte befolgt werden. 16. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Weinbau.

Ziele

Sicherer Umgang mit speziellen Maschinen und Werkzeugen, die für die Pflege von Grünflächen benötigt werden

Inhalt

Theorie

  • Vorschriften und Verpflichtungen
  • Vorstellung, Beschreibung und Verwendung der verschiedenen Werkzeuge
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Sicherheitshinweise
  • Beschilderung und Organisation der Baustelle
  • Laufende Wartung von Kleinwerkzeug

Praktisch auf einer Ihrer Baustellen 

  • Vorbereitung der Arbeit
  • Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Sichere Handhabung und Wartung von Kleinwerkzeugen

     

Pädagogische Methoden

Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen 

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ANTRAG AUF EINEN KOSTENVORANSCHLAG FÜR EINE AUSBILDUNG
  • Dauer der Ausbildung

    16 Stunden

  • Periodizität

    Obligatorisch: 60 Monate

  • Zielpublikum

    Alle Arbeitnehmer, die bei der Pflege von Grünflächen kleine Werkzeuge verwenden müssen

  • Voraussetzungen

    ein gültiges ärztliches Attest eines Arbeitsmediziners besitzen, in dem die Eignung für die Arbeit mit Kleinwerkzeugen bestätigt wird

  • Maximale Anzahl an Teilnehmern

    10 für den theoretischen Teil und 4 für den praktischen Teil

  • Ort der Ausbildung

    An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen für den theoretischen Teil und auf einer Ihrer Baustellen für den praktischen Teil.

  • Sprachen

    • Deutsch
    • Französisch

  • Kursmaterial

    In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt

  • Zertifikat / Bescheinigung

    Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird

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