Sicheres Arbeiten in ATEX-Zonen
Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Ziele
Die Arbeitnehmer darauf vorbereiten, sich bei Arbeiten in oder in der Nähe von sogenannten ATEX-Zonen sicher zu bewegen.
Inhalt
Theorie
- Explosion
- Ursprung der Unfälle in klassifizierten Gebieten
- Vorschriften
- Risikomanagement für Betreiber (Richtlinie 99/92/EG)
- Verschiedene ATEX-Zonen
- Gas und Staub
- ATEX-Normen und Schutzarten
- Markierung und jüngste Entwicklungen
- Auswahl der Materialien
Praxis
- Einsetzen in eine Situation
- Feldübungen
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
-
Dauer der Ausbildung
8 Stunden
-
Periodizität
Empfohlen: 60 Monate
-
Zielpublikum
Alle Arbeitnehmer, die in irgendeiner Weise mit ATEX-Zonen zu tun haben
-
Voraussetzungen
Medizinisch fit für die Arbeit in ATEX-Zonen sein
-
Maximale Anzahl an Teilnehmern
10
-
Ort der Ausbildung
An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen für den theoretischen Teil und auf einer Ihrer Baustellen für den praktischen Teil.
-
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
-
Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
-
Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird