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Sicheres Arbeiten in Gegenwart von Asbest

Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine angemessene Unterweisung aller Arbeitnehmer zu sorgen, die asbesthaltigem Staub ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Diese Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen und ohne Kosten für die Arbeitnehmer erfolgen. Sie muss vor Beginn jeder Arbeit, bei der eine Exposition gegenüber Asbest besteht, durchgeführt werden (Art. 11bis der GHVO vom 4. Juli 2007).

Ziele

Vorbereitung der Beschäftigten auf die Arbeit an Orten in denen sie asbesthaltigem Staub ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.

Inhalt

Theorie

  • Eigenschaften von Asbest und seine Auswirkungen auf die Gesundheit, einschließlich der synergistischen Wirkung des Rauchens
  •  Arten von Produkten oder Materialien, die Asbest enthalten können
  • Arbeitsvorgänge, die zu einer Asbestexposition führen können, und die Bedeutung von Präventivkontrollen zur Minimierung der Exposition
  • Sichere Arbeitspraktiken, Kontrollen und Schutzausrüstung
  • Angemessene Rolle, Wahl, Auswahl, Grenzen und die richtige Verwendung von Atemschutzgeräten
  • Verfahren in Notfällen
  • Dekontaminationsverfahren
  • Abfallbeseitigung
  • Anforderungen an die medizinische Überwachung
  • Rechtsvorschriften zu Asbest

Praxis 

  • Einsetzen in eine Situation

Pädagogische Methoden

Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen

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ANTRAG AUF EINEN KOSTENVORANSCHLAG FÜR EINE AUSBILDUNG
  • Dauer der Ausbildung

    8 Stunden

  • Periodizität

    Obligatorisch: 24 Monate

  • Zielpublikum

    Jeder Arbeitnehmer, der während der Arbeit Asbest ausgesetzt ist

  • Voraussetzungen

    Medizinisch in der Lage sein, in einem asbesthaltigen Umfeld zu arbeiten

  • Maximale Anzahl an Teilnehmern

    10

  • Ort der Ausbildung

    An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen

  • Sprachen

    Französisch

  • Kursmaterial

    In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt

  • Zertifikat / Bescheinigung

    Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird

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