Mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) arbeiten
Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Ziele
Préparer les travailleurs à utiliser en toute sécurité lors de travaux les Equipements de Protection Individuelle.
Inhalt
Theorie
- La réglementation
- Les principes de prévention des risques
- Les différents risques et leur analyse
- Les Equipements de Protection Individuelle
- Catégorisation des Equipements de Protection Individuelle
- Utilisation des Equipements de Protection Individuelle
- La vérification et l’entretien des Equipements de Protection Individuelle
- Périodicité de contrôle et durée de vie des Equipements de Protection Individuelle
Praxis
- Einsetzen in eine Situation
- Feldübungen
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
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Dauer der Ausbildung
4 Stunden
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Periodizität
Empfohlen: 60 Monate
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Zielpublikum
Alle Personen, die bei der Ausübung ihres Berufs die verschiedenen persönlichen und kollektiven Schutzausrüstungen (PSA) verwenden müssen.
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Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen
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Maximale Anzahl an Teilnehmern
10
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Ort der Ausbildung
An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen für den theoretischen Teil und auf einer Ihrer Baustellen für den praktischen Teil.
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Sprachen
- Deutsch
- Französisch
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Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
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Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird