Mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) arbeiten
Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Ziele
Préparer les travailleurs à évoluer en toute sécurité lors de travaux en zone ou à proximité de zones dites ATEX .
Inhalt
Theorie
- Explosion
- Origine des accidents en zone classée
- Règlementation
- Gestion du risque pour les exploitants (Directive 99/92/CE)
- Différentes zones ATEX
- Gaz et poussières
- Normes ATEX et les modes de protection
- Marquage et évolutions récentes
- Choix du matériel
Praxis
- Einsetzen in eine Situation
- Exercices de terrain
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen

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Dauer der Ausbildung
4 Stunden
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Periodizität
Empfohlen: 60 Monate
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Zielpublikum
Toute personne amenée dans l’exercice de sa profession, a utilisé les différents EPI équipements de protection individuelle et collectif.
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Voraussetzungen
Aucun prérequis
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Maximale Anzahl an Teilnehmern
10
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Ort der Ausbildung
An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen für den theoretischen Teil und auf einer Ihrer Baustellen für den praktischen Teil.
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Sprachen
Deutsch, Französisch
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Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
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Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird