Sicherer Umgang mit Kleinwerkzeugen für die Holzbearbeitung
Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Ziele
Sicherer Umgang mit speziellen Maschinen und Werkzeugen für die Holzbearbeitung
Inhalt
Theorie
- Vorschriften und Verpflichtungen
- Vorstellung, Beschreibung und Verwendung der verschiedenen Werkzeuge
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sicherheitshinweise
- Organisation und Sicherung des Arbeitsplatzes
- Laufende Wartung von Maschinen
Praktisch auf einer Ihrer Baustellen
- Vorbereitung der Arbeit
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Sicherer Umgang und Betrieb von Kleinwerkzeugen
- Wartung und Pflege von Kleinwerkzeugen
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
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Dauer der Ausbildung
16 Stunden
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Periodizität
Obligatorisch: 60 Monate
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Zielpublikum
Alle Arbeitnehmer, die bei der Pflege von Grünflächen kleine Werkzeuge verwenden müssen
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Voraussetzungen
Être en possession d’un certificat médical en cours de validité émis par un Médecin du Travail stipulant l’aptitude au travail avec le petit outillage
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Maximale Anzahl an Teilnehmern
10 für den theoretischen Teil und 4 für den praktischen Teil
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Ort der Ausbildung
An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen für den theoretischen Teil und auf einer Ihrer Baustellen für den praktischen Teil.
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Sprachen
- Deutsch
- Französisch
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Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
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Zertifikat, / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird