Am 30. Juni 2021 stellt sich die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation der deutschen, belgischen und französischen Grenzgänger, die einen luxemburgischen Arbeitsvertrag haben und Telearbeit ausüben, wie folgt dar:
Aus steuerlicher Sicht
- Deutschland und Luxemburg verlängern automatisch die Vereinbarung (sofern sie nicht von einem dieser beiden Länder gekündigt wird) über die Immunisierung der Anzahl der Telearbeitstage. In normalen Zeiten wird die Quote, die nicht überschritten werden darf, auf 19 Tage festgelegt.
- Belgien und Luxemburg haben beschlossen, die Anzahl von 24 Tagen, die nicht überschritten werden darf, um nicht in Belgien steuerpflichtig zu werden, bis zum 30. September 2021 zu immunisieren. Belgische Arbeitnehmer können weiterhin Telearbeit leisten, ohne dass sie Gefahr laufen, in ihrem Wohnsitzland besteuert zu werden, und zwar unabhängig von der Anzahl der Tage im Home Office.
- Für Frankreich und Luxemburg gilt das Gleiche mit einer Quote von 29 Tagen.
Aus Sicht der Sozialversicherung sieht das EU-Recht in normalen Zeiten vor, dass ein Arbeitnehmer, der mehr als 25% seiner Arbeitszeit außerhalb des Landes seines Arbeitsvertrags leistet, seine sozialversicherungsrechtliche Zuordnung ändert und wieder der Sozialversicherung seines Wohnsitzlandes unterstellt wird.
- Am 29. Juni 2021 verlängerten Deutschland und Luxemburg das bilaterale Abkommen über die Nichtberücksichtigung von Telearbeitstagen bis zum 31. Dezember 2021, "Telearbeitstage im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise bei der Bestimmung der für Grenzgänger geltenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit nicht zu berücksichtigen".
- Am 11. Juni 2021 verlängerten Belgien und Luxemburg das bilaterale Abkommen bis zum 31. Dezember 2021, "die Tage der Telearbeit im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise bei der Bestimmung der für Grenzgänger geltenden Sozialversicherungsvorschriften nicht zu berücksichtigen".
- Am 15. Juni 2021 verlängerten Frankreich und Luxemburg außerdem die Vereinbarung über die Nichtberücksichtigung von Telearbeitstagen bis zum 30. September 2021.