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Mit Ministerialerlass vom 9. Dezember 2021 wurde der für 2022 geltende Beitragssatz für die Unfallversicherung bekannt gegeben. Er beträgt 0,75 % (derselbe Satz wie für die Jahre 2021 und 2020).
Dieser Satz dient als Grundlage für die Berechnung des Unfallversicherungsbeitrags, wobei der Bonus-Malus mit einbezogen wird. Das bedeutet, dass der Beitragssatz zwischen 0,675% (wenn Ihr Unternehmen einen Bonus von 10% hat) und 1,125 % (wenn Ihr Unternehmen einen Malus von 50 % hat) schwanken kann.