Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, der Mutualité des Employeurs beizutreten und somit einen jährlichen Beitrag zu zahlen. Sie erhalten eine Erstattung von bis zu 80 % der Löhne und Gehälter, die sie ihren Arbeitnehmern während der Lohnfortzahlung gezahlt haben. Dieser Zeitraum erstreckt sich über durchschnittlich 13 Wochen pro Kalenderjahr, während dessen die Nationale Gesundheitskasse nicht in dieses Risiko eingreift.
Die Mitglieder werden je nach ihrem finanziellen Absentismus in vier Beitragsklassen eingeteilt. Diese ist das Verhältnis zwischen den Erstattungen der Mutualité des employeurs und der beitragspflichtigen Masse. Für das Jahr 2022 wird sie durch die gebildete Fraktion definiert:
- im Zähler durch die Summe der zwischen den Jahren 2018 und 2020 erstatteten Beträge und
- im Nenner durch die Beitragsbemessungsgrundlage für denselben Zeitraum.
Abwesenheiten aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Mutterschaftsurlaub, Pflegeurlaub, Freistellung von der Arbeit für schwangere und stillende Frauen oder Urlaub aus familiären Gründen werden nicht berücksichtigt.