Das Ministerium für Soziale Sicherheit hat die Tabelle der sozialen Parameter, die am 1. Januar 2022 gelten, veröffentlicht (202201_Paramètres_sociaux). Sie berücksichtigen unter anderem die rückwirkende Einführung der Indexierung für das Kindergeld zum 1. Oktober 2021 (Gesetz vom 17. Dezember 2021 "Staatshaushalt 2022", Artikel 26,27 und 48) und die Anpassung der Zulage für teure Lebenshaltungskosten (Verordnung des Regierungsrats vom 19. November 2021).
Das Mindestentgelt für einen Arbeitnehmer ab 18 Jahren:
- nicht qualifiziert ist, beträgt 2.256,95 € brutto,
- qualifiziert auf 2.708,35 € brutto.