![Nouvelle convention du télétravail applicable au 2 février 2021](https://esst.lu/wp-content/uploads/2021/06/Homeoffice_WEBSITE-1170x700.png)
Mit der großherzoglichen Verordnung vom 22. Januar 2021 wurde die Vereinbarung vom 20. Oktober 2020 über die rechtliche Regelung der Telearbeit für allgemein verbindlich erklärt.
eSST bietet Ihnen eine Übersichtstabelle zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Telearbeitern an.