Evakuierungsbeauftragte(r)
Gemäß Artikel L.312-4 (1) und (2) des Arbeitsgesetzbuchs muss der Arbeitgeber die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen und "insbesondere für die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Arbeitnehmer die Arbeitnehmer bestimmen, die mit der Durchführung dieser Maßnahmen betraut sind".
Die Beschäftigten müssen unter Berücksichtigung der Größe oder der spezifischen Risiken des Unternehmens oder der Einrichtung geschult werden, in ausreichender Zahl vorhanden sein und über geeignetes Material verfügen."
Ziel
Vermittlung und Verbesserung der notwendigen Kenntnisse der im Brandfall anzuwendenden Anweisungen. Diese Schulung dient der Vorbereitung auf eine Evakuierungsübung
Inhalt
Theorie
- Mittel zur Evakuierung
- Auswirkungen auf die menschliche Ebene
- Evakuierungsleiter/in (Abteilungsleiter/in)
- Spielleiterin und Spielleiter
- Alarm, Alarmierung
Praxis
- Einsetzen in eine Situation
- Verfassen des Präventionsplans Feuererlaubnis
- Debriefing
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
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Dauer der Ausbildung
4 Stunden
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Periodizität
Empfohlen: 36 Monate für eine Einrichtung mit gefährlichen Situationen und 60 Monate für andere Strukturen
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Zielpublikum
Jeder Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber zum Evakuierungsbeauftragten ernannt wird
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Voraussetzungen
Keine
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Maximale Anzahl an Teilnehmern
12
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Ort der Ausbildung
Sur votre site (de préférence) ou bien à notre centre de formation
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Sprachen
- Deutsch
- Französisch
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Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
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Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird