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Evakuierungsbeauftragte(r)

Gemäß Artikel L.312-4 (1) und (2) des Arbeitsgesetzbuchs muss der Arbeitgeber die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen und "insbesondere für die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Arbeitnehmer die Arbeitnehmer bestimmen, die mit der Durchführung dieser Maßnahmen betraut sind".

Die Beschäftigten müssen unter Berücksichtigung der Größe oder der spezifischen Risiken des Unternehmens oder der Einrichtung geschult werden, in ausreichender Zahl vorhanden sein und über geeignetes Material verfügen."

Ziel

Vermittlung und Verbesserung der notwendigen Kenntnisse der im Brandfall anzuwendenden Anweisungen. Diese Schulung dient der Vorbereitung auf eine Evakuierungsübung

Inhalt

Theorie

  • Mittel zur Evakuierung
  • Auswirkungen auf die menschliche Ebene
  • Evakuierungsleiter/in (Abteilungsleiter/in)
  • Spielleiterin und Spielleiter
  • Alarm, Alarmierung

Praxis

  • Einsetzen in eine Situation
  • Verfassen des Präventionsplans Feuererlaubnis
  • Debriefing

Pädagogische Methoden

Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen 

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ANTRAG AUF EINEN KOSTENVORANSCHLAG FÜR EINE AUSBILDUNG
  • Dauer der Ausbildung

    4 Stunden

  • Periodizität

    Empfohlen: 36 Monate für eine Einrichtung mit gefährlichen Situationen und 60 Monate für andere Strukturen

  • Zielpublikum

    Jeder Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber zum Evakuierungsbeauftragten ernannt wird

  • Voraussetzungen

    Keine

  • Maximale Anzahl an Teilnehmern

    12

  • Ort der Ausbildung

    An Ihrem Standort (vorzugsweise) oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflange

  • Sprachen

    • Deutsch
    • Englisch
    • Französisch

  • Kursmaterial

    In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt

  • Zertifikat / Bescheinigung

    Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird

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