Feuererlaubnis
Art. L.321-8(1) des Arbeitsgesetzbuchs sieht die Pflicht zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor. Art. L.321-8(5) des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass Arbeitnehmer an Risikoarbeitsplätzen eine angemessene Ausbildung absolvieren müssen, die durch eine regelmäßige Auffrischung ihrer Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Es sollte die AAA-Empfehlung R12.3.1 befolgt werden. Feuererlaubnis / Schweißen, Brennschneiden und ähnliche Verfahren
Ziel
Beherrschung der Risiken, die mit der Arbeit an heißen Stellen verbunden sind, um Brände zu verhindern
Inhalt
Theorie
- Prinzip der Brandverhütung
- Arten von Feuer
- Verschiedene Arten der Feuerausbreitung
- Verhalten bei Feuer
- Menschliches Verhalten
- Arbeitskleidung
- Verschiedene Situationen
- Wie man eine Feuererlaubnis ausfüllt
Praxis
- Einsetzen in eine Situation
- Verfassen des Präventionsplans Feuererlaubnis
- Debriefing
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
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Dauer der Ausbildung
4 Stunden
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Periodizität
Empfohlen: 36 Monate
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Zielpublikum
Jeder Arbeitnehmer, der eine Arbeit an einer heißen Stelle ausführen muss
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Voraussetzungen
Keine
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Maximale Anzahl an Teilnehmern
10
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Ort der Ausbildung
Sur votre site ou bien à notre centre de formation
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Sprachen
- Französisch
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Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
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Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird