Erster Brandzeuge (PTI)
Gemäß Artikel L.312-4 (1) und (2) des Arbeitsgesetzbuchs muss der Arbeitgeber die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen und "insbesondere für die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Arbeitnehmer die Arbeitnehmer bestimmen, die mit der Durchführung dieser Maßnahmen betraut sind".
Die Beschäftigten müssen unter Berücksichtigung der Größe oder der spezifischen Risiken des Unternehmens oder der Einrichtung geschult werden, in ausreichender Zahl vorhanden sein und über geeignetes Material verfügen."
Ziele
Auf Brandgefahr reagieren, den Alarm weiterleiten und die Mittel zur Brandbekämpfung im Unternehmen einsetzen können
Inhalt
Theorie
- Feuerdreieck
- Feuerklassen
- Löschmittel
Praxis
- Inbetriebnahme von Feuerlöschern
- Feuer mit Feuerlöschern angreifen
- Löschübungen an realen Bränden mit CO2-Feuerlöschern und Wasser + Zusatzstoff
- Verwendung einer Löschdecke bei einem Topfbrand
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
-
Dauer der Ausbildung
2 Stunden
-
Periodizität
Empfohlen: 36 Monate für eine Einrichtung mit gefährlichen Situationen und 60 Monate für andere Strukturen
-
Zielpublikum
Jeder Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber zum ersten Brandschutzhelfer (PTI) ernannt wurde
-
Voraussetzungen
Keine
-
Maximale Anzahl an Teilnehmern
12
-
Ort der Ausbildung
An Ihrem Standort oder in unserem Ausbildungszentrum in Schifflingen
-
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
-
Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
-
Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird