Interview mit Rechtsanwalt Mario DI STEFANO, Avocat à la Cour - Managing Partner bei DSM - Rechtsanwälte
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit, insbesondere bei Geschäftsreisen?
Generell ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in allen arbeitsbezogenen Aspekten zu gewährleisten, einschließlich der Ausübung des Arbeitsvertrags außerhalb des Betriebsgeländes.1 Diese Pflicht ist eine Ergebnispflicht, d. h. der Arbeitgeber ist verpflichtet, das genaue und im Voraus festgelegte Ergebnis zu erreichen. Die Ergebnispflicht des Arbeitgebers verpflichtet ihn dazu, alle Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Arbeitnehmer zu ergreifen, damit dieser seine Geschäftsreisen sicher durchführen kann.
Was muss der Arbeitgeber einrichten, um diesen Verpflichtungen nachzukommen?
Der Arbeitgeber muss Schulungen organisieren sowie Aktivitäten und eine interne Organisation zur Verhütung von Berufsrisiken einrichten. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen und aktualisieren, die den veränderten Umständen Rechnung tragen, und auf eine Verbesserung der bestehenden Situationen hinarbeiten.
Die Nutzung von Telekommunikationsgeräten wie Mobiltelefonen ist einer der Faktoren, die die Fahrtüchtigkeit am stärksten beeinträchtigen. Er ist "verbietet das Fahren eines das Tragen einer Vorrichtung, die eine gute Wahrnehmung von Verkehrsgeräuschen beeinträchtigt"..2
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Geräte sicher im Fahrzeug befestigt oder in den Schutzhelm des Fahrers integriert sein müssen. Bei Telefonanlagen, die die Verwendung eines Headsets vorsehen, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung erfüllen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in allen Geschäftsfahrzeugen Vorrichtungen zu installieren, die es den Fahrern ermöglichen, einerseits auf die Straße zu achten und andererseits das Telefon zu bedienen, wenn es wirklich notwendig ist, z. B. durch den Einbau einer Freisprecheinrichtung. Der Arbeitgeber sollte daher allen Arbeitnehmern eine Mitteilung zukommen lassen, in der er darauf hinweist, dass es strengstens verboten ist, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen, es sei denn, es ist unbedingt erforderlich und es werden die dafür vorgesehenen Vorrichtungen benutzt. In diesem Fall ist es ideal, wenn der Arbeitnehmer sein Fahrzeug parkt, um einen Telefonanruf zu tätigen. Beachten Sie auch, dass die Wiedergabe von Videoinhalten während der Fahrt strengstens verboten sein sollte.
Wird ein Wegeunfall als Arbeitsunfall anerkannt?
Diese Ergebnispflicht gilt grundsätzlich nur während der Arbeitszeit, d. h. wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Die Zeit, die ein Arbeitnehmer für den Weg von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz benötigt, gilt nicht als Arbeitszeit. Wenn sich jedoch auf diesem Weg ein Unfall ereignet, kann dieser in der Regel als Arbeitsunfall angesehen werden.3
Welche Verantwortunǵ trägt der Arbeitgeber?
Nach dem Arbeitsrecht und dem Zivilrecht haftet der Arbeitgeber für Fehler und Schäden, die von seinen Arbeitnehmern begangen werden; er trägt das Risiko für das Unternehmen, selbst wenn der Arbeitnehmer fahrlässig handelt. Bei grobem Fehlverhalten eines Arbeitnehmers haftet dieser jedoch persönlich. Geschäftsreisen, die von Arbeitnehmern mit dem Auto unternommen werden, stellen daher ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Arbeitgeber dar. Die Rechtsprechung erkennt die Benutzung des Telefons am Steuer durch einen Arbeitnehmer trotz eines im Unternehmen ausgehängten Dienstzettels nicht als grobes Fehlverhalten an, das eine Entlassung ermöglicht.4 So ist es für den Arbeitgeber von größter Bedeutung, alle vernünftig möglichen Vorkehrungen zu treffen, um solche Unfälle zu vermeiden.
- Diese Verpflichtung wird in den Artikeln L-311-1, L-312-1, L-312-2 und L312-8 des Arbeitsgesetzbuches näher erläutert.
- In Anwendung von Artikel 170 bis der Straßenverkehrsordnung
- Artikel 93 des Sozialversicherungsgesetzbuches
- CA 14.11.2013, Nr. 38578 der Rolle
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