Nichtständiger Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter M2
Diese Schulung entspricht den Brandschutzvorschriften, die in Art. 46 der ITM-SST 1500.3.
Diese Person wird aus dem Kreis der Mitarbeiter bestimmt und für die Ausführung der Aufgaben teilzeitlich freigestellt. Sie muss mindestens die Brandschutzvorschriften kennen, die für die Einrichtung gelten, in der sie angestellt ist, die allgemeinen Bestimmungen, die besonderen Bestimmungen und die Notfallverfahren, siehe Anhang III der allgemeinen Bestimmungen.
Ihr Hauptziel ist es, in der Lage zu sein, die ersten Maßnahmen im Brandfall zu organisieren und durchzuführen: Alarmierung der Rettungskräfte, Rettung und Evakuierung von Personen, Erstmaßnahmen zur Brandbekämpfung.
Sie soll ein Team von M3-Agenten betreuen.
Ziel
- Den Ursprung und die Gefahren verstehen, die aus einem Brand resultieren
- Wissen, wie sich ein Feuer ausbreitet und seine Entwicklung verstehen
- Kenntnis der Maßnahmen, die im Brand- und Katastrophenfall zu ergreifen sind
- Sich der Gefahren und Schäden, die aus einem wahrscheinlichen Brand resultieren, stärker bewusst sein
- in der Lage sein, zwischen den verschiedenen Arten von Feuerlöschern und den Bränden, für die Feuerlöscher bestimmt sind, zu unterscheiden
- Kleinere Brände selbstbewusst und gewissenhaft angreifen können (Fähigkeit, ein Feuer zu bekämpfen)
- Kenntnis der Verantwortung des betreffenden Personals für die Verhütung und Vorhersage von Bränden.
- Ergreifen aller Maßnahmen zur Evakuierung der Öffentlichkeit und des Personals
- Wissen, wie man Verantwortlichkeiten im Bereich des Brandschutzes ausführt
- Verstehen, wie Notfallverfahren durchgeführt werden
Programm der Ausbildung
- Feuer-Modul
- Modul Evakuierung
- Modul Referent
- Modul Rechtliches
- Alarmmodul
- Reguläres Modul
Pädagogische Methoden
Abwechselnd theoretische Inputs und praktische Übungen
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Dauer der Ausbildung
16 Stunden (einschließlich Tests)
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Periodizität
Empfohlen: 60 Monate
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Zielpublikum
Alle (nicht ständigen) Mitarbeiter, die für den Brandschutz, die Evakuierung von Mitarbeitern und die Erste Hilfe am Arbeitsplatz zuständig sind.
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Voraussetzungen
Über eine Bescheinigung über Erste-Hilfe-Maßnahmen (Ersthelfer am Arbeitsplatz) verfügen, die nicht älter als zwei Jahre ist.
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Maximale Anzahl an Teilnehmern
10
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Ort der Ausbildung
Sur votre site ou bien à notre centre de formation
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Sprachen
- Französisch
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Kursmaterial
In digitalisierter Form wird jedem Teilnehmer mitgeteilt
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Zertifikat / Bescheinigung
Namentliche Ausbildungsbescheinigung, die dem Arbeitgeber ausgehändigt wird